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   FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12   

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https://dejure.org/2014,83018
FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12 (https://dejure.org/2014,83018)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.11.2014 - 1 K 1051/12 (https://dejure.org/2014,83018)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. November 2014 - 1 K 1051/12 (https://dejure.org/2014,83018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, Art 267 AEUV, § 90 Abs 3 S 1 AO, § 97 Abs 1 AO, § 1 Abs 1 GAufzV
    Fremdleistungsaufwand als verdeckte Gewinnausschüttung - Rechtliche Relevanz von Auskunftsverfahren - zu den Aufzeichnungspflichten nach § 1 Abs. 2, 4 AStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufzeichnungspflicht; nahestehende Person; verdeckte Gewinnausschüttung; Zu den Aufzeichnungspflichten nach § 1 Abs. 2 , 4 AStG ; Bei einer Geschäftsbeziehung zwischen einem inländischen Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehenden Person iSd § 1 Abs. 2 AStG muss aus den ...

  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 1
    Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Fremdleistungsaufwand an eine französische Gesellschaft

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Vorlage von Aufzeichnungen über die Art und den Inhalt von Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen iSd § 1 Abs. 2 AStG

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 10. April 2013 I R 45/11, BFHE 241, 332, BStBl II 2013, 771 m.w.N; vom 08. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).

    Die Verpflichtung nach § 90 Abs. 3 AO verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 2013 I R 45/11, BFHE 241, 332, BStBl II 2013, 771 m.w.N.).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Für - wie im Streitfall teilweise - vor dem Gültigkeitstag der Vorschrift des § 90 Abs. 3 AO, dem 21.05.2003, belegene Zeiträume ergaben sich für den hier relevanten Zusammenhang entsprechende Verpflichtungen bereits aus den Regelungen der bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften über die erhöhten Mitwirkungspflichten und die Beweisvorsorgepflicht der Beteiligten bei der Aufklärung von Sachverhalten mit Auslandsbezug nach § 90 Abs. 2 AO (vgl. zur Einführung des § 90 Abs. 3 AO im Zusammenhang mit Verrechnungspreisprüfungen vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171 die Ausführungen in BTDrucks 15/119, 52).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 10. April 2013 I R 45/11, BFHE 241, 332, BStBl II 2013, 771 m.w.N; vom 08. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 76/13

    Pensionszusage: verdeckte Gewinnausschüttung infolge Ausscheidens des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ebenfalls ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 2014 I R 76/13, DB 2014, 2022 m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 57/03

    Geburtstagsfeier einer GmbH für ihren GGf

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Bereits die bloße Mitveranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 I R 57/03, BFH/NV 2004, 1603 m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige BFH-Rechtsprechung seit dem Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Vermögensvorteil dem Gesellschafter unmittelbar selbst zufließt, sondern auch, wenn eine ihm nahe stehende Person den Vermögensvorteil erhält, wobei unerheblich ist, ob der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat (BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449).
  • VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 2129/10

    Pflicht zur Rückzahlung von Blindengeld aufgrund zeitgleicher Beziehung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12
    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit rechtskräftig gewordenem Urteil unter dem Az. 6 K 2129/10 vom 14. Juni 2011 ab.
  • FG Köln, 04.07.2018 - 2 K 2679/17

    EU-Recht: Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention

    Parallel führte die Klägerin gegen die infolge der Betriebsprüfung ergangenen Änderungsbescheide Rechtsbehelfsverfahren, die mit Urteil vom 19.11.2014 durch Klageabweisung seitens des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (1 K 1051/12) endeten.
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